Für unsere Aufgaben brauchen wir Feuerwehrleute, die im Ernstfall da sind, die Fahrzeuge besetzen und die Geräte bedienen, um Menschen, Tiere und Sachwerte zu retten und zu schützen. Das kann jede Person über 16 Jahren sein, die gesundheitlich für den Feuerwehrdienst geeignet ist.

Um aber auch Kindern und Jugendlichen unter 16 Jahren die Möglichkeit zu geben, sich schon vorher bei uns zu engagieren, sieht das Niedersächsische Brandschutzgesetz zwei Arten von Nachwuchsförderung vor:

  • Die Kinderfeuerwehr für Kinder im Alter von 6 bis 12 Jahren. Die erste Kinderfeuerwehr im Ammerland wurde am 28. März 2015 in Metjendorf gegründet. Daraus sind bis heute elf Kinderfeuerwehren geworden.
  • Die Jugendfeuerwehr für Kinder und Jugendliche im Alter von 10 bis 18 Jahren. Im Ammerland wurde bereits am 9. Oktober 1960 die erste Jugendfeuerwehr in Apen gegründet. Heute verteilen sich insgesamt 16 Jugendfeuerwehren über das Gebiet des Landkreises.

So können interessierte Kinder und Jugendliche bereits früh in die Welt der Feuerwehren „reinschnuppern“ und langsam in die vielfältigen Aufgaben hineinwachsen.

Die Übergänge zwischen den einzelnen Abteilungen können dabei fließend sein. So kann man – abhängig davon, wie es vor Ort geregelt ist – zwischen 10 und 12 Jahren sowohl in der Kinder- als auch in der Jugendfeuerwehr sein und zwischen 16 und 18 Jahren sowohl Mitglied der Jugend- als auch der aktiven Feuerwehr sein.

Wer mitmachen möchte, kann sich direkt an die Verantwortlichen wenden, die bei den jeweiligen Kinder- und Jugendfeuerwehren angegeben sind.